Hauptnavigation
KontaktbereichKontaktbereich Kontaktbereich
Folgen Sie uns
Unsere Öffnungszeiten

Geschäftsstelle Schwelm
 

Montag, Dienstag, Donnerstag:
9.00 Uhr - 18.00 Uhr

Mittwoch und Freitag:
9.00 Uhr - 14.00 Uhr

Kasse:

 

Montag, Dienstag, Donnerstag:
9.00 Uhr - 18.00 Uhr

Mittwoch:
9.00 Uhr - 14.00 Uhr

Freitag:
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
 

Geschäftsstellen in Sprockhövel:

 

Montag, Dienstag, Donnerstag:
9.00 Uhr - 13.00 Uhr und 15.00 Uhr - 18.00 Uhr

Mittwoch:
9.00 Uhr - 13.00 Uhr

Freitag:
9.00 Uhr - 14.00 Uhr
 

Erreichbarkeit KundenServiceCenter:


Montag, Dienstag, Donnerstag:
8.30 - 18.00 Uhr

Mittwoch, Freitag:   
8.30 - 14.30 Uhr 

Unsere BLZ & BIC
BLZ45451555
BICWELADED1SLM

Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz

Durch erhöhte Transparenz, verbunden mit erweiterten Mitwirkungspflichten, sowohl durch die Steuerpflichtigen als auch durch Dritte (Banken), sowie neuer Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden sollen Steuerschlupflöcher („Panama Papers“) wirksamer erkannt werden können.

Finanzinstitute haben sich demnach seit 2018 gemäß der Abgabenordnung Gewissheit über

  • jeden Kontoinhaber und 
  • jeden anderen Verfügungsberechtigten und 
  • jeden wirtschaftlich Berechtigten

im Sinne des Geldwäschegesetzes zu verschaffen.

Bei der Legitimationsprüfung, sind zusätzlich zu den Ausweisdaten, auch

  • die Steuer-Identifikationsnummer bei Privatpersonen und
  • die Wirtschafts-Identifikationsnummer oder, wenn noch nicht vergeben, die Steuernummer bei institutionellen Kunden

einzuholen. 

Dies gilt auch für reine Kreditkunden.

Diese zusätzlichen Angaben sind für alle Kontoeröffnungen seit 01.01.2018 verpflichtend.
Für die vor dem 01.01.2018  eröffneten Konten haben Banken Ihre Datenbestände zu überarbeiten.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) und des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)

Steuer-Identifikationsnummer

Die 11-stellige  Steuer-Identifikationsnummer gibt es seit 2007 und sie ist lebenslang gültig.

Sie können Ihre Steuer-ID an folgenden Stellen finden: 

  • Einkommensteuerbescheid
  • Lohnsteuerbescheid
  • Schreiben des Bundeszentralamt für Steuern bei der erstmaligen Erteilung der Steuer-Identifikationsnummer
  • Schreiben des Finanzamts im Oktober/ November 2011 über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). 

Sollten Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer (TIN) in den genannten Unterlagen nicht finden, wenden Sie sich bitte an das Bundeszentralamt für Steuern. Dieses teilt Ihnen die Steuer-Identifikationsnummer (TIN) erneut mit.

 Cookie Branding
i