Wenn Sie häufiger Bürgschaften unter 20.000 € benötigen, dann ist unser Online-Aval genau das richtige Produkt für Sie! Ihr Berater richtet Ihnen einmalig einen Online-Avalkredit-Rahmen über einen bestimmten Betrag ein und Sie können dann online beliebig viele Unteravale anlegen und unsere Haftungszusage sofort ausdrucken.
Voraussetzung für die Nutzung des Online-Avals ist ein Online-Avalkredit-Rahmen. Dieser wird von Ihrem Berater bereitgestellt. Sie können Ihren Online-Avalkredit-Rahmen auch online beantragen.
Ihren Online-Avalkredit-Rahmen sehen Sie jederzeit in Ihrem Online-Banking. Hier können Sie neue Online-Avale abschließen und sich über bestehende informieren.
Das neue Online-Aval sehen Sie direkt in Ihrem Aval-Bestand. Klicken Sie hierzu beim Online-Avalkredit-Rahmen auf das "+". Hier sehen Sie das online abgeschlossene Unteraval.
Nachdem Sie das Online-Aval angelegt haben, stehen Ihnen zum Download mehrere Dokumente bereit, darunter die Haftungszusage. Diese erstetzt die klassische Bürgschaftsurkunde. Die Haftungszusage können Sie Ihrem Geschäftspartner bequem per E-Mail zusenden oder ihm persönlich überreichen. Die Haftungszusage sowie weitere Dokumente finden Sie ebenfalls im Aval-Bestand. Klicken Sie hierzu beim jeweiligen Unteraval auf das "i" und dann auf "Druckansicht".
Ihr Geschäftspartner kann sich jederzeit über die Echtheit informieren. Hierzu kann er den Bürgschaftscheck nutzen. Mit den auf der Haftungszusage aufgeführten Daten kann die Gültigkeit verifiziert werden.
Lassen Sie Ihren Geschäftspartner die Enthaftungserklärung unterzeichnen. Diese finden Sie ebenfalls in der Druckansicht des jeweiligen Unteravals. Überreichen Sie die unterzeichnete Enthaftungserklärung Ihrem Berater. Dieser kümmert sich um die Löschung. Sobald die Löschung verarbeitet wurde, wird die entsprechende Bürgschaft im Online-Banking nicht mehr aufgelistet.
Ja, die Anzahl ist nicht limitiert.
Sobald Sie durch Ihren Berater einen Online-Avalkredit-Rahmen erhalten haben, können Sie Online-Avale abschließen.
Voraussetzungen:
Profitieren Sie von zusätzlichen finanziellen Freiheiten und stärken Sie gleichzeitig das Vertrauen Ihrer Geschäftspartner. Entweder Ihre Sparkasse übernimmt eine Einzelbürgschaft für Sie. Oder Sie vereinbaren gleich einen Avalkredit-Rahmen, wenn Sie häufiger eine Bürgschaft benötigen.
Ihre Sparkasse bietet Ihnen verschiedene Arten von Bürgschaften:
Sie wickeln einen großen Auftrag ab und erhalten von Ihrem Kunden eine höhere Anzahlung, zum Beispiel zur Deckung der Materialkosten. Im Gegenzug erwartet Ihr Kunde von Ihnen eine Sicherheit: die Anzahlungs-Bürgschaft.
Ihre Sparkasse verpflichtet sich, Ihrem Kunden die Anzahlung zurückzuzahlen, falls Sie Ihre Leistung oder Lieferung nicht erfüllen.
Sie mieten oder pachten eine Immobilie für Ihr Unternehmen: zum Beispiel ein Lager oder eine Werkhalle, ein Büro oder ein Ladenlokal. Ihr Vermieter verlangt eine Kaution. Die Bürgschaft Ihrer Sparkasse ersetzt die Kaution.
Ihr Auftrag ist ordnungsgemäß erfüllt, Ihre Leistung wurde abgenommen. Ihr Kunde hat jetzt einen Gewährleistungsanspruch, falls die gelieferte Leistung nicht die zugesicherten Eigenschaften besitzt oder Mängel hat.
Mit der Gewährleistungs-Bürgschaft verpflichtet sich Ihre Sparkasse gegenüber Ihrem Kunden eventuell entstehende Ansprüche finanzieller Art zu erfüllen.
Mit einer Prozess-Bürgschaft Ihrer Sparkasse sichern Sie sich gegen einen gerichtlich zuerkannten Anspruch einschließlich der Prozesskosten ab, solange das Gerichtsurteil vorläufig vollstreckbar, jedoch noch nicht rechtskräftig ist.
Im Rahmen eines übernommenen Auftrages haften Sie für die vertragsgerechte Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen. Durch die Vertragserfüllungs-Bürgschaft erhält Ihr Kunde die notwendige Sicherheit, falls Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen können.
Bei Ausschreibungen für Bauvorhaben benötigen Sie häufig eine Bietungs-Bürgschaft, insbesondere bei öffentlich-rechtlichen Auftraggebern. Der Bürgschaftsbetrag liegt zwischen 1 und 5 Prozent der Auftragssumme. Je nach Ausschreibungsdauer läuft die Bürgschaft über drei bis sechs Monate.
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