Durch erhöhte Transparenz, verbunden mit erweiterten Mitwirkungspflichten, sowohl durch die Steuerpflichtigen als auch durch Dritte (Banken), sowie neuer Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden sollen Steuerschlupflöcher („Panama Papers“) wirksamer erkannt werden können.
Finanzinstitute haben sich demnach seit 2018 gemäß der Abgabenordnung Gewissheit über
im Sinne des Geldwäschegesetzes zu verschaffen.
Bei der Legitimationsprüfung, sind zusätzlich zu den Ausweisdaten, auch
einzuholen.
Dies gilt auch für reine Kreditkunden.
Diese zusätzlichen Angaben sind für alle Kontoeröffnungen seit 01.01.2018 verpflichtend.
Für die vor dem 01.01.2018 eröffneten Konten haben Banken Ihre Datenbestände zu überarbeiten.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) und des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).
Die 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer gibt es seit 2007 und sie ist lebenslang gültig.
Sie können Ihre Steuer-ID an folgenden Stellen finden:
Sollten Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer (TIN) in den genannten Unterlagen nicht finden, wenden Sie sich bitte an das Bundeszentralamt für Steuern. Dieses teilt Ihnen die Steuer-Identifikationsnummer (TIN) erneut mit.